Der Gefahr bergang entscheidet im Exportgesch ft unter anderem ber die Preisgestaltung und die Obliegenheit, die Ware gegen Transportsch den zu versichern. Die Untersuchung entwickelt die wesentlichen Leitgedanken des hier so genannten Gefahrtragungsrechts des UN-Kaufrechts. Zentral sind die Erkenntnisse, dass der Gefahrbegriff streng verschuldensunabh ngig zu bestimmen ist und dass kein relevanter Zusammenhang zwischen der Gefahrtragung und dem Inhalt der Lieferpflicht des Verk ufers besteht. Diese Pr missenbildung erm glicht eine stringente Auslegung der Einzelvorschriften, beispielsweise zur Wechselwirkung zwischen Pflichtverletzung und Gefahrtragung. Ferner kann nunmehr der Anwendungsbereich der praktisch besonders wichtigen Gefahrtragung beim Versendungskauf trennscharf definiert werden.